Bereits seit einigen Jahren geht das hier so in Lindern, dass, meist an den Wochenenden, hier Böller, Raketen und andere Feuerwerke abgefeuert werden. Was soll das? Da muss doch irgendwo irgendwer ein ganzes Magazin an Böllern und Raketen zuhause gebunkert haben. Davon abgesehen, dass dies bei hoher Geld- bis hin zur Haftstrafe verboten ist, verängstigt diese ständige Böllerei unsere Tiere und nervt auch uns.
Mich würde allerdings auch einfach so mal interessieren, wer das macht. Da kann doch außer Pulverstaub nicht allzu viel oben im Oberstübchen vorhanden sein, Sinn macht das jedenfalls nicht. Warum machst du oder macht ihr nicht irgendwas Sinnvolles?! Habt ihr auch mal drüber nachgedacht, dass euch der Krach auch selbst schadet, zumindest eurem Gehör. Ob zwischen den Ohren was ist zum Beschädigen, sei mal dahin gestellt.
Wenn da jemand zu viel Geld über hat, wird er (oder werden sie) dann hoffentlich mal richtig zur Kasse gebeten, wenn sie dann mal erwischt werden. Hier mal ein paar Infos in Sachen Pyrotechnik.
Vorschriften für den Endverbraucher
Nur pyrotechnische Gegenstände der Klasse I dürfen während des ganzen Jahres von Personen unter 18 Jahren verwendet werden. Pyrotechnische Gegenstände der Klasse II dürfen nur von Personen über 18 Jahren erworben und verwendet werden. Ferner dürfen diese Gegenstände in der Zeit vom 1. Januar bis 28. Dezember dem Verbraucher nicht überlassen werden, es sei denn, dass er eine Ausnahmegenehmigung besitzt. Diese Ausnahmegenehmigung kann bei Familienfeiern, Vereinsfeste oder Firmenveranstaltungen (§ 24 (1) 1.SprengV) von der zuständigen Behörde erteilt werden. Ist der 28. Dezember ein Donnerstag, Freitag oder Samstag, so endet das Verbot mit Ablauf des 27. Dezember. Die Verwendung (Abbrennen) ist auf den 31. Dezember bis 1. Januar beschränkt. Die zuständige Behörde kann allgemein oder im Einzelfall anordnen, dass pyrotechnische Gegenstände 1. der Klasse II in der Nähe von Gebäude oder Anlagen, die besonders brandempfindlich sind, und 2. der Klasse II mit ausschließlicher Knallwirkung in bestimmten dichtbesiedelten Gemeinden oder Teilen von Gemeinden zu bestimmten Zeiten auch am 31. Dezember und am 1. Januar nicht abgebrannt werden dürfen. Pyrotechnische Gegenstände der Klasse TI können ohne zeitliche Begrenzung nur Personen über 18 Jahren überlassen und von diesen verwendet werden.
Bußgeldkatalog Niedersachsen
Vergehen | Maßnahme |
---|---|
ohne eine Genehmigung ein Feuerwerk der Kategorie 2 außerhalb der festgelegten Zeiten (31. Dezember – 1. Januar) ausgelöst | Bußgeld bis zu 10.000 € |
einen nicht zertifizierten Knaller (z. B. „Polen-Böller“) verwendet, betrieben oder hergestellt | Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe bis zu 50.000 € |
Gefährdung von Leib und Seele oder fremde Sachen von einem bedeutendem Wert mit einem Feuerwerkskörper | Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe |